Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) und Erziehungsbeistandschaft (EZB) stehen den Familien zur Verfügung, die akute oder langwierige Krisen im Familiensystem haben. Die Hilfe wird in Form von Fachleistungsstunden angeboten. Durch die regelmäßigen Hausbesuche der sozialpädagogischen FamilienhelferInnen soll nach dem Motto "Hilfe zur Selbsthilfe" zu eigenen Lösungen angeregt werden, um die im Hilfeplan vereinbarten Ziele zu erreichen. Diese Hilfe unterscheidet sich von anderen Hilfearten darin, dass sie in der Familie selbst erbracht wird und meist auf längere Dauer angelegt ist. Häufig dauert eine Familienhilfe zwei Jahre. Die Förderung und Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern ist ein wichtiger Bestandteil der Hilfe. Die SPFH orientiert sich am gesamten Familiensystem und an dessen sozialem Netzwerk mit einen Erziehungs- und Beziehungsproblemen, seinen sozialen und materiellen Schwierigkeiten und Ressourcen. In der SPFH geht es nicht nur um die Schwierigkeiten eines einzelnen Kindes / Jugendlichen, auch wenn der Anlass der Hilfe das "Kindeswohl" (§35a SGB VIII) ist, d.h. wenn "eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist". Diese Hilfe bezieht sich grundsätzlich auf die Familie als Ganze und erfordert deshalb auch die Mitarbeit der ganzen Familie. Die konkrete Ausgestaltung der Hilfe entwickelt sich in der Zusammenarbeit von Familie, Fachkraft und Jugendamt.
Die sozialpädagogische Begleitung von Kindern und Jugendlichen mit ihren Enwicklungsverzögerungen und mangelnden Konfliktlösungsmöglichkeiten sind außerdem ein inhaltlicher Schwerpunkt der Familienhilfe.